Agrar und Umwelt

Der Pferdehof Göbel bewirtschaftet Flächen entsprechend dem "Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum" im Freistaat Sachsen und dem "Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums". Auf der Seite "Agrar- und Umweltmaßnahmen" sind die Maßnahmen dieser Programme, welche durch unser Unternehmen umgesetzt werden, dargestellt.

Vorhaben aus den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (Richtlinie AUK/2015)


Kurzbeschreibung des Vorhabens

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mit den Vorhaben GL1a – Ergebnisorientierte Honorierung, GL2b - Biotoppflegemahd, GL5a – Artenschutzgerechte Grünlandnutzung mind. zwei Nutzungen, GL5c - Artenschutzgerechte Grünlandnutzung mind. einer Nutzung)


GL.1 Artenreiches Grünland - ergebnisorientierte Honorierung:

Das Vorhaben leistet einen Beitrag zum Erhalt von artenreichem Grünland mit mäßig hohem bis sehr hohem Naturschutzwert. Damit wurde auch zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen. Bei einer jährlichen Bonitur der ausgewählten Flächen, welche den Kriterien des Vorhabens "Artenreiches Grünland" entsprechen, werden Pflanzenkennarten bestimmt und die Häufigkeit ihres Auftretens dokumentiert. Die Förderhöhe des Vorhabens richtet sich nach der Artenvielfalt der jeweiligen Einzelflächen.


GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis:

Der Erhalt und die Entwicklung von gefährdeten, wertvollen Grünland-Flora Fauna Habitat-Lebensraum- und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer, schutzbedürftiger Arten steht im Mittelpunkt dieses Vorhabens. Die Pflege solcher Flächen, durch das Freihalten von Baumaufwuchs, verhindert das Verwalden der Gebiete.


GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung:

Durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste Bewirtschaftungsweise wird ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen Arten geleistet. Weiterhin wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen. Festgelegte Bewirtschaftungspausen ermöglichen zum Beispiel die Fortpflanzung bedrohter Tiere.



Vorhaben zur Bewirtschaftung von Flächen in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten (Richtlinie AZL/2015)

Mit der Umsetzung des Vorhabens "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete" konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert werden.